Dipl.-Ing. (FH) Architekt Nico Liersch | Börster Weg 169 - 45663 Recklinghausen

NULLbarriere – Souveränität durch Architektur

Altersgerecht Neubauen und Umbauen nach DIN 18040-1 & DIN 18040-2.

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Barrierefreiheit ist kein Luxus. Es ist Unabhängigkeit.

Ob präventiver Neubau oder nachträglicher Umbau: Die Anpassung Ihrer Immobilie an Ihre Lebensumstände erfordert eine weitsichtige Planung. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns unter 0173 - 293 44 99, um die Machbarkeit Ihres Vorhabens frühzeitig zu prüfen.

Architektur ohne Kompromisse

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Die DIN-Norm als Werkzeug

Barrierefreiheit ist kein modisches Schlagwort, sondern messbare Präzision. Wir planen strikt nach DIN 18040-1 (für öffentlich zugängliche Gebäude) und DIN 18040-2 (für Wohnungen), um sicherzustellen, dass Türbreiten, Bewegungsflächen und Rampen den gesetzlichen und praktischen Anforderungen genügen.

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Der intelligente Grundriss

Souveränität beginnt auf dem Reißbrett. Ein rollstuhlgerechter Flur oder ein schwellenloses Bad lassen sich im Nachhinein nur mit immensem baulichen und finanziellen Aufwand herbeizaubern. Wir fokussieren uns von Beginn an auf eine vorausschauende, smarte Grundrissgestaltung.

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Das finanzielle Fundament (KfW)

Wer Barrieren abbaut, wird vom Staat belohnt. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet mit dem Programm "Altersgerecht Umbauen" äußerst lukrative Fördermöglichkeiten und Investitionszuschüsse. Das Kapital liegt bereit – wir schaffen die planungstechnischen Voraussetzungen für Ihren Antrag.

Dipl.-Ing. Architekt Nico Liersch - Barrierefreies Bauen
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Barrieren ade – Die Definition von Unabhängigkeit

Barrierefrei planen und bauen heißt, die gebaute Umwelt so zu gestalten, dass sie von Menschen in jeder Lebensphase, jederzeit und absolut ohne fremde Hilfe nutzbar ist. Dies ist kein architektonischer Zufall, sondern setzt eine optimale Erschließung und eine hochpräzise Grundrissgestaltung voraus. Nur so ermöglichen wir eine uneingeschränkte, selbstbestimmte Nutzung Ihres gesamten Lebensumfeldes – heute und in Zukunft.

Fakten, Normen & Fördermittel im Detail

Was genau fordert die DIN 18040-2 für den privaten Wohnraum?

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Die DIN 18040-2 ist das maßgebliche Regelwerk für barrierefreies Bauen im Wohnungsbau. Sie definiert unter anderem erforderliche Bewegungsflächen (wie z. B. 120x120 cm für Personen mit Gehhilfen oder 150x150 cm für Rollstuhlnutzer), Mindestbreiten für Türen und Flure sowie die stufenlose Erreichbarkeit aller Wohnbereiche. Ziel der Norm ist es, Wohnraum so zu dimensionieren, dass er auch bei motorischen oder sensorischen Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben zulässt.

Welche Zuschüsse bietet die KfW für den Abbau von Barrieren?

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Über das KfW-Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" (Kredit oder Investitionszuschuss) unterstützt der Bund Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Darunter fallen beispielsweise die Anpassung der Raumgeometrie, der Umbau von Bädern (bodengleiche Duschen), die Verbreiterung von Türen, der Einbau von Rampen oder die Nachrüstung von Aufzügen. Ein formell korrekter Planungsnachweis ist für die Bewilligung oftmals essenziell.

Weiterführende externe Fachressourcen

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Für Bauherren, die sich noch tiefgreifender mit den technischen und rechtlichen Dimensionen der Barrierefreiheit auseinandersetzen möchten, empfehlen wir das Fachportal Nullbarriere.de. Hier finden Sie umfangreiche Leitfäden, herstellerneutrale Informationen und praxisnahe Beispiele zur korrekten Umsetzung der DIN 18040.

Bereit für den ersten Schritt in die Unabhängigkeit?

Als regional verwurzeltes Architekturbüro mit über 25 Jahren Erfahrung betreue ich Bauherren im gesamten Ruhrgebiet und Münsterland – von meinem Standort in Recklinghausen aus unter anderem in Marl, Herten, Haltern am See, Datteln, Gelsenkirchen, Herne, Bochum, Duisburg, Essen, Dorsten und Krefeld.